Das kurtrierische Amt Manderscheid im Jahre 1785 – Teil 1-Grenzstreitigkeiten mit dem Nachbarn Luxemburg
Unter der Signatur 1 C Nr. 4207 lagert im Landeshauptarchiv in Koblenz ein 80seitiges Dokument. Es handelt sich um die Beschreibung des sogenannten Kurtrierischen Amtes Manderscheid. Es wurde wenige Jahre vor dem Ende des Kurfürstentums Trier und dem Einmarsch französischer Revolutionstruppen vom Manderscheider „Amtsverwalter“ Heinrich Ludwig Linz verfasst. Daraus werden in lockerer Folge besondere Ereignisse und für diese Zeit typische Entwicklungen vorgestellt. Im ersten Teil geht es um Grenzstreitgikeiten zwischen Trier und Luxemburg.
„Von solchen sind dem Unterzeichnenden keine namentlich bekannt, wohl war es aber zwischen Kurtrier und Luxemburg üblich, dass für über die Landesgrenze reichende Güter in hiesiger Gegend im gegenseitigen Einvernehmen der Steuersatz festgelegt wurde. Als die Luxemburger im Jahre 1771 die Ertragssteuer neu festsetzten, wurde diese Übereinkunft gebrochen und die unter luxemburgischer Landeshoheit gelegenen Güter Trierer Untertanen in Anschlag genommen. Wo die Entrichtung der Steuern verweigert wurde, wurden die Güter beschlagnahmt.
Dann gehört vorzüglich die berüchtigte Grenzstreitigkeit mit Luxemburg unweit Himmerod, welche ihren Ursprung aus der Gewinnsucht der gräflich-manderscheid-kailischen Rentmeister genommen zu haben scheint. Seit einigen Jahren wird in der Woche nach Festo Corporis Christi in Himmerod auf unstrittig Trierischem Gebiet gleichwohl hart an der Luxemburger Grenze der Herrschaft Meer- und Bettenfeld, ein Jahrmarkt abgehalten, dass dieser kurze Distrikt wegen der umstrittenen Grenze von den gräflich-manderscheid-kailischen Rentmeistern als luxemburgischem Hochgerichtsgebiet in Anspruch genommen, und sie am Tag des Himmeroder Jahrmarktes als einem Ort, wo viele Marktgäste gastieren, Getränke verzapften. Um ihrer Prinzipalschaft einen kleinen Gewinn zu machen. Sie konnten sich aber nie ruhig dort aufhalten, sondern es wurde gegen das Ausschenken von Wein und anderen Getränken immer von kurtrierischer Seite protestiert, am Anfang dieser Anmaßung widersetzte man sich Luxemburg mit starker Hand. Es fruchtete aber nicht genug und mein eigener Großvater fand durch einen Schuss mit Schrotkugeln den frühzeitigen Tod. Seit drei Jahren wurde kein Getränk zum Verzapfen mehr hingebracht, infolgedessen der Protest auch unterlassen.
Eine andere Grenzstreitigkeit besteht zwischen dem Freiherrn von Berg zu Seinsfeld zugehörenden Ort Herforst im luxemburgischen Gebiet, unweit von Binsfeld im Amt Manderscheid, die aber eher als ein Streit der Gemeinden um privates Eigentum als eine Hoheitssache angesehen werden kann. Deshalb hoffentlich ohne Weitläufigkeit durch Vermittlung zwischen hiesigem Amt und dem Hochgerichtsherrn von Herforst beigelegt werden kann. Der Freiherr von Berg hatte unweit von Herforst einen ansehnlichen Weiher angelegt, welcher durch die Erhöhung des Dammes verschiedene Privateigentumsländereien der Herforster, aber auch Binsfelder Gemeindewildland mit Wasser überflutete, wodurch angeblich ein durch die mehrjährige Trockenheit des Weihers hervorgekommener Grenzstein wieder bedeckt wurde und im Schlamm versank. Ein anderer in der Nähe des Weihers befindlicher Grenzstein wurde bei den Arbeiten entfernt. Die Lager beider Grenzsteine lässt sich sicher ausfindig machen, und der ganze Streit lässt sich wohl bei einer Localuntersuchung gütlich beilegen.
Ein weiterer Streit zwischen den Gemeinden Niederöfflingen im Amt Manderscheid und der Gemeinde Oberöfflingen aus der Grafschaft Manderscheid, der sich im letzten Sommer erst ereignet hat und ebenfalls eher als Streit zwischen Privatpersonen als eigentliche Grenzstreitigkeit angesehen werden mag, rührte daher, dass ein Oberöfflinger Untertan ein Wildfeld des Trauten Heinzen überackerte. Wegen dieses Eingriffs wurde unverzüglich an der gräflichen Beamten geschrieben, der daraufhin, wie einem Erwiderungsschreiben zu entnehmen ist, dem betreffenden Oberöfflinger den Befehl gab, dieses zu unterlassen. Ein Besichtigungstermin in dieser Angelegenheit konnte wegen unaufschiebbarer anderer Geschäfte noch nicht zustande gebracht werden.“