Das kurtrierische Amt Manderscheid im Jahre 1785 (Teil 2)
Landwirtschaft, Handwerk und Handel.
„Der Untertan ernährt sich hauptsächlich vom Ackerbau. Die Gattungen Getreide, welche gepflanzt werden, sind Korn, Gerste, Hafer, Erbsen sowie Heide- und Wildkorn. In einigen Orten wird auch Hanf und Flachs gezogen, aber in geringerer Qualität und mittlerer Güte, und wo der Grund und Boden nicht ausreicht, ihnen Beschäftigung und Nahrungsmittel zu geben, müssen sie sich um Tagelöhne in Waldungen und bei Köhlern umsehen und die Kohlen transportieren. Dies sind neben Schafzucht und Wolle die Einnahmen zur Entrichtung der Herrenlasten.
Hier in Manderscheid wird das Gewerbe dem Ackerbau vorgezogen, und die aus 100 Familien bestehende Wollweberzunft wird für die älteste nach der Trierischen, woher sie auch den Rang vor anderen auf den erzstiftischen Jahrmärkten hat.
Zu Binsfeld und Bruch sind 10-12 Kannenbäckereien, von welchen das meiste Steingeschirr von den minder vermögenden Untertanen der Pflege Landscheid nach Lothringen gebracht und dort verkauft wird.“ […].

Hoch., Grund- und Mittelgerichtsbarkeit
Zu Niederscheidweiler behauptet das Stift Florin zu Koblenz und der Herzog von Arenberg als Erbvogt von Gillenfeld die Grundgerechtigkeit, sind aber in keinem weiteren Besitz als Kurmud (Bei einem Todesfall in der Familie mussten Unfreie eine Abgabe an den Grundherren leisten . d. Verf.) und sonstige Einkünfte daselbst zu erheben und Schöffen zu benennen, die dem Gericht in Gillenfeld beisitzen. Gillenfelder Schöffen sollen aber nicht in Niederscheidweiler beisitzen. Das Erzstift (Trier) darf sich in Gillenfeld nach einem in Wetzlar anhängigen Rechtstreit als Landesherr huldigen lassen. Milizen sind ins Amt Daun zu stellen. Niederscheidweiler muss jährlich in die Manderscheider Kellereri 24 Albus an Geld und 8 Weidhämmel geben. Im übrigen hat Arenberg die Ausübung der Zivilgerichtsbarkeit und das Stift St. Florin die Grundherrlichkeit hergebracht.
Die Abtei ad sanctos martyres in Trier (Benediktinerabtei St. Marien) und Himmerod haben in Niederöfflingen eine Art von Grundgerechtigkeit hergebracht, welche darin bestehet, daß sie von verschiedenen Erbgütern Kurmud erheben.
Ein gleiches hat das Stift St. Simeon in Trier zu Gipperath, wo es außer der Kurmud noch ein Drittel am 10. Pfennig von verkauften Gütern bezieht. Dasselbe Kloster hat in Binsfeld einen Schultheiß und Schöffen, welche ihm von sicherem Gelände Kurmud, den 10. Pfennig nebst sonstigen Fruchtgefällen zu weisen.
Die Abtei Himmerod behauptet auf dem Hof Mulbach (Gemarkung Niederkail) Grundgerechtigkeit und zusammen mit dem Stift St. Simeon in Trier die Befugnis, Holz- und Waldfrevler, die ihre Forstbediensteten in den Wäldern Saalholz und Überbüsch stellen, auf den Mulbacher Grundgeding zu bestrafen. Sie haben auch Grundschöffen, welche auf dem Hof Mulbach manchmal jährlich, manchmal mehrere Jahre gar nicht zusammen kamen, um die Kurmud zu erheben oder die Waldfrevler zu bestrafen. Werden Waldfrevler jedoch von Amtsrevierjägern erwischt, werden sie vom Amt Manderscheid bestraft und die Bußen der kurfürstlichen Hofkammer verrechnet.
Ferner behauptet die Abtei Himmerod das Recht, in ihren Waldungen den Waldhammer zu führen. Nach einer Bewilligung vom 29. Juli 1783 darf sie das Brand- und Bauholz für den eigenen Bedarf ohne Zustimmung des Amtsjägers, das zum Verkauf bestimmte Holz aber nur in dessen Beisein anweisen und fällen. Durch die Verbindlichkeit, bei Holzfällungen um den landesherrlichen Konsens nachzusuchen, sind die oberforstlichen Ansprüche gewahrt. […]“.
(Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 1 C, Nr. 4207.
