Der Junkerhof in Oberöfflingen
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Vorbemerkung. Bis zur Französischen Revolution gehörte Oberöfflingen zusammen mit Eckfeld, Wallscheid, Pantenburg, Niedermanderscheid, Dierfeld, Laufeld und Schladt zur "Grafschaft Manderscheid" im luxemburgischen Territorium. Im Jahre 1339 gelang es Graf Wilhelm, "Heince van Uffeningen", einen Jungritter (Junker), der in den Diensten des Kurfürsten von Trier stand, auf seine Seite zu ziehen. Heince wurde "Burgmann" in Manderscheid. Als Gegenleistung erhielt er ein großes Anwesen in Oberöfflingen zu Lehen, verbunden mit Natural- und Geldeinnahmen.
In den gräflich-manderscheider Abgabenverzeichnissen des 17. und 18. Jahrhunderts wird dieser Oberöfflinger Hof immer in zwei Halbscheiden (Hälften) aufgeführt. Es musste sich folglich um ein großes Anwesen gehandelt haben, auf dem zwei selbständig wirtschaftende Gehöfte Platz hatten. Dies ging zurück auf eine Teilung des erstmals im Jahre 1339 erwähnten „bushovis“ der Junker von Oberöfflingen.
Über diese Teilung haben wir eine urkundliche Nachricht aus dem Jahre 1512. Diedrich, Graf von Manderscheid, belehnte den Johann Roben für sich und seine Erben mit einem Haus und einer Hofstatt zu Manderscheid im Thal und einem halben Hof zu Oberöfflingen. Die Robens scheinen für längere Zeit die Lehnsleute dieser Halbscheid gewesen zu sein, denn 1625 erfolge eine Bestätigung.
Aber schon fünf Jahre später,1630, wurde mit Diedrich, der zu dieser Zeit bereits eine führende Position in der kurfürstlichen Verwaltung in Wittlich hatte, wieder ein Vertreter der Öberöfflinger Junker mit dem gesamten Besitz belehnt. Um 1650 wanderten die Junker endgültig nach Wittlich ab.
In einer Urkunde des Jahres 1698 lesen wir: Carl Franz Ludwig, Graf zu Manderscheid-Kayl belehnte den Peter Claudius von Beauvais, Herr zu Latour, für dessen Gattin Marie Margarethe von Ufflingen, mit den beiden Oberöfflinger Hofteilen samt Renten, Geldeinnahmen und Zubehör.
Im 18. Jahrhundert hatte die Witwe des gräflich-manderscheider Oberamtmannes Ernst Salentin Rüth aus Dierfeld, Johanna Gertrud Fidler, Rechte am Oberöfflinger Hof.
Durch die Heirat der Tochter eines Oberöfflinger Junkers mit Anton von Eyß, Amtmann von Vallendar, wurde die Familie des späteren Trierer Weihbischofs, Johann Matthias von Eyß, Lehensinhaberin des Hofes. In den Jahren 1743 und 1751 erfolgten Bestätigungen der Rechte,
Da die Lehensnehmer die Güter selten selbst bewohnten, verpachteten sie diese an Oberöfflinger Bauern. So an die Familien Peters und Paulus.
Um 1800 sollen die Höfe abgebrannt sein. Die später an dieser Stelle errichteten Häuser Nummer 13-15 trugen den Hausnamen „Junker “, weil sie auf dem Gelände der ehemaligen Junkerhöfe standen.
Das Haus Nummer 17 befand sich ebenfalls im Bering des ehemaligen gräflichen Besitzes. Es wurde um 1830 von Hermann Neumes aus Oberöfflingen und Barbara Laubach von der Dierfelder Mühle, die am 2. Januar 1829 geheiratet hatten, erbaut. Es wurde das "Hermen"-Haus.
Quellen. Dokumente aus dem Herzog von Croy’schen Archiv in Dülmen, Dr. Willibrord Weins sowie das Familienbuch der Pfarrei Laufeld. Wolfgang Schmitt-Kölzer und Günter Hesse, Oberöfflingen, Geschichte eines Eifeldorfes, Wittlich (Nels) 1985.